Flüchtlingshilfe

Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine - das können wir tun.

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

die GEMYSAG  bekennt sich zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Wir arbeiten zur Zeit eng mit der Stadtgemeinde Kapfenberg und anderen Gemeinden in der Steiermark und Niederösterreich zusammen, um ein Kontingent aus unserem Wohnungsbestand zur Verfügung stellen zu können. 

 

Sollten Sie als Mieter:in ebenfalls Flüchtlinge durch vorübergehenden Überlassung Ihres Wohnraums unterstützen wollen, so gilt: 

 

  • Die Wohnung bzw. der Wohnraum dürfen nur unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. 
  • Die Höchstbelegungsklausel gemäß Mietvertrag darf nicht überschritten werden. 
  • Diese unentgeltliche Überlassung ist mit maximal 12 Monaten zu befristen. 
  • Die Zusammenarbeit mit einer Betreuungseinrichtung ist verpflichtend vorgesehen und zu belegen. 
  • Vor der definitiven Überlassung ist die Genehmigung durch uns zu beantragen (->> Formular). 

 

Wir weisen darauf hin, dass Sie während der Zeit der Überlassung weiterhin mit allen Rechten und Pflichten Mieter:in unserer Wohnung bleiben. 

 

In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen vor einer Überlassung Ihrer Wohnung jedenfalls die Abstimmung mit Einrichtungen der Flüchtlingsbetreuung vorzusehen. 

 

Nähere Informationen finden Sie unter anderem:

für die Steiermark unterhttp://www.ukrainehilfe.steiermark.at sowie österreichweit unter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) http://www.bbu.gv.at

 

Ihr Gemysag-Team