Haustierhaltung

Wenn Sie ein Tier in Ihrer Wohnung halten möchten, richten Sie bitte ein schriftliches Ansuchen an die GEMYSAG.

Eine Tierhaltung ist nur unter Auflagen und mit schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung möglich; wobei diese auch gegebenenfalls widerrufen werden kann. 

 

Tierhalter haben darauf zu achten, dass es zu keiner Beeinträchtigung durch Lärm, Geruch und Verschmutzung für andere Bewohner/innen kommt.

 

  • Gefährliche Tiere und sogenannte "Listenhunde"  sind grundsätzlich nicht erlaubt!

 

Zur Anmeldung eines Hundes verwenden Sie bitte folgendes Formular:

Ansuchen um die Haltung eines Hundes